Flexibel, spontan, ortsunabhängig und mobil auf vier Rädern – erfülle dir deinen Traum vom Pkw-Führerschein!
Fühle Fahrspaß – erinnerst du dich noch daran, wie stolz du warst, als du Radfahren gelernt hast und wie viel mehr Freiheit das schon bedeutete?
Erlebe Reisen abseits ausgetrampelter Touristenpfade – entscheide dich für schöne Panoramastraßen oder einen einsamen Strand.
Erhöhe deine Jobchancen nicht nur in Vertrieb, Außendienst oder Logistik – dein Führerschein ist dein Vorteil gegenüber den anderen Bewerbern.
Sei unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Elterntaxi – auch spät abends oder am Wochenende.
Ab 16,5 Jahren Antrag, ab 17 Jahren Prüfung
Anschließend Fahren mit eingetragenen Begleitpersonen
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)
Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
Prüfung auf Schalt-PKW (Klasse B) oder auf Automatik-PKW (Klasse B197) möglich
Ab 17,5 Jahren Antrag, ab 18 Jahren Prüfung
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)
Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
Prüfung in einem Schalt-PKW (Uneingeschränkte Erlaubnis zum Fahren eines Schalt- und Automatik-PKW’s)
Ab 17,5 Jahren Antrag, ab 18 Jahren Prüfung
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)
Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
Bei mind.10 Fahrstunden in einem Schalt-PKW uneingeschränkte Erlaubnis zum Fahren eines Automatik- und Schalt-PKW’s
Ab 18 Jahren bzw. ab 17 Jahren bei BF17
Anhänger > 750kg dürfen bewegt werden
Zulässiges Gesamtgewicht: bis zu 4.250kg (Kombination aus Zugfahrzeug + Anhänger)
Kurs in der Fahrschule über mindestens 7 Stunden Theorie und Praxis.
Keine externe Prüfung erforderlich.
Ab 18 Jahren bzw. ab 17 Jahren bei BF17
Zulässiges Gesamtgewicht: 7t (Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger, z.B. 3,5t Auto + 3,5t Anhänger)
Du willst so früh wie möglich mobil sein? Beginne deine Fahrausbildung bereits mit 16,5 Jahren. So kollidiert dein Führerschein nicht mit anderen Abschlussprüfungen. Nach bestandener Prüfung sammelst du weitere Fahrpraxis in Begleitung deiner Eltern oder anderer Vertrauensperson. Das verringert dein Unfallrisiko. Das haben auch viele Auto-Versicherungen erkannt und bieten vergünstigte Tarife an.
Egal ob BF17 oder B – nach bestandener Prüfung darfst du zusätzlich ohne extra Prüfung Fahrzeuge der Klassen AM und L fahren, also Roller (Klasse AM) sowie kleinere Traktoren bis 40km/h (Klasse L).
Du möchtest ein komfortableres Fahrerlebnis, leichteres Anfahren und weniger Verschleiß, dann entscheide dich für den Automatikführerschein. Alle Elektrofahrzeuge sind Automatikfahrzeuge, da sie kein Kupplungspedal haben.
Wenn du auch Fahrzeuge mit Handschaltung fahren möchtest, solltest du bei uns eine Fahrerschulung absolvieren. In 10 Fahrstunden a 45 Minuten lernst du ein Auto mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltschonend zu fahren. Die Fahrerschulung findet frühestens nach der praktischen Grundausbildung statt. Dass du das Gelernte auch umsetzen kannst, zeigst du deinem Fahrlehrer bei einer 15-minütigen Testfahrt, die wir dir offiziell bescheinigen. Damit kannst du deinen Führerschein der Klasse B für Fahrzeuge mit Automatik oder Schaltgetriebe nutzen. In deinem Führerschein wird deshalb die Schlüsselnummer 197 vermerkt.
Wenn du einen Führerschein hast, der nur auf Automatikfahrzeuge beschränkt ist, kannst du diese Einschränkung durch die Fahrerschulung aufheben lassen. Die Führerscheinstelle ändert deine Schlüsselzahl dann von 87 auf 197. Ab dann darfst du Fahrzeuge mit Automatik oder Schaltung fahren.
Für kleine, ungebremste Anhänger bis 750 kg genügen die Klassen B, BF17 oder B197. Du darfst sogar schwerere Anhänger bewegen, wenn die zulässige Gesamtmasse deiner Zugkombination 3.500kg nicht überschreitet (z.B. 2000kg Pkw + 1.500kg Anhänger). Beachte unbedingt den Fahrzeugschein, wofür das Fahrzeug zugelassen ist.
Möchtest du einen Wohnwagen, einen Bootstrailer oder einen Pferdeanhänger ziehen, benötigst du die Erweiterung B96 oder den großen Anhängerführerschein BE. Gerne beraten wir dich individuell für dein Vorhaben.
Du hast bereits den Führerschein der Klasse B – dann besuchst du bei uns einen 7-stündigen Theorie- und Praxiskurs und erhältst ohne weitere Prüfung den kleinen Anhängerführerschein Klasse B96. Für den großen Anhängerführerschein Klasse BE benötigst du Theorie- und Praxisstunden sowie eine praktische Prüfung. Die Theorieprüfung entfällt.